In dem von der CSU in Auftrag gegebenen und vom Ex-Verfassungsrichter Di Fabio erstellten Gutachten kommt er zu dem Schluss: Eine Verfassungsklage Bayerns gegen den Bund wäre Erfolg versprechend. Es gebe keine Verpflichtung zur unbegrenzten Flüchtlingsaufnahme. Außerdem hält sich die Bundeskanzlerin Angela Merkel nicht an die Verfassung im Bezug auf die Flüchtlingspolitik. Dies kommt im Gutachten ganz klar zum Ausdruck.

Klicken Sie hier, um Udo Di Fabios vollständiges Gutachten (Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem von Professor Dr. iur. Dr. sc. pol. Udo Di Fabio, Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. , Direktor des Instituts für Öffentliches Recht (Abteilung Staatsrecht) der Rheinischen Friedrich – Wilhelms Universität Bonn) zu lesen.