Vortrag von Herbert Ludwig im „Forum Keltern“ am 04.06.2009

»Mit dem Vertrag von Lissabon erhält die Europäische Union eine neue Verfassung. Sie erhält die Verfassung, die sie mit dem Verfassungsvertrag hätte erhalten sollen. Der Vertrag ist ein Einschnitt in der Geschichte der europäischen Integration. Die Europäische Union wandelt sich von einem ursprünglich wirtschaftlich ausgerichteten Integrationsverbund zu einem staatsanalogen Konstrukt, dessen Zuständigkeiten sich auf alle wesent-lichen Politikfelder ausdehnen; eingeschlossen sind dabei Kerngebiete staatlicher Souveränität wie innere Sicherheit und Verteidigung.

 

Was bringt uns dieser Vertrag außer neuen Kompetenzverlagerungen von den nationalen Parlamenten hin zur Brüsseler Zentrale? Die Politiker haben uns vor allem zweierlei versprochen: Der Vertrag bringe mehr Demokratie und mehr Transparenz. Richtig ist: Er bringt ein wenig mehr Transparenz in den Entscheidungsverfahren des Rates. (Der Rat ist das Hauptgesetzgebungsorgan der EU und setzt sich demokratiewidrig aus Regierungsvertretern der Mitgliedstaaten zusammen! H.L.) Aber er selbst, der Vertrag, ist auf Intransparenz geradezu angelegt. Er ist eine gigantische Camouflage (Vernebelung). Der gescheiterte Verfassungsvertrag wurde neu verpackt. Was zunächst als epochale Verfassungsgebung angekündigt worden war, wird nun zu einer Reform des bewährten Vorhandenen verharmlost. Wo die EU zunächst mit einer „Verfassung“ und einem „Außenminister“ die Insignien eines Staates erhalten sollte, werden jetzt staatsanaloge Begriffe mit aller Sorgfalt vermieden – nur damit die Franzosen und die Niederländer nicht darüber zu grübeln beginnen, warum sie diesmal nicht abstimmen dürfen. Aber der Austausch der Begriffe ändert nicht den Inhalt. Der Vertrag von Lissabon ist so konstruiert, dass kein normaler Mensch ihn verstehen kann. …

 

Ja, der Vertrag bekennt sich zur Demokratie. Aber über das Demokratieverständnis der Regierungen, die diese Verfassung der EU über die Völker der Mitgliedstaaten hinweg ausgehandelt haben, sagt die sprachliche Fassung des Vertrages mehr als das verbale Demokratieverständnis. Die Grundlagen der Europäischen Union werden in einem Text formuliert, den nur wenige Experten verstehen können, aber nicht das Volk, von dem doch alle öffentliche Gewalt ausgehen soll, und auch nicht die Abgeordneten, die dieses Volk repräsentieren. Im Bundestag wurde dieser Vertrag in einem Eilverfahren durchgezogen, das den Abgeordneten nicht einmal die Chance ließ, sich sachkundig zu machen. …

 

Und der Inhalt des Vertrages? Löst wenigstens der das Versprechen ein, mehr Demokratie zu bringen? Nein, im Gegenteil. … Der Vertrag von Lissabon verbessert die demokratische Legitimation der Europäische Union nicht – er verschlechtert sie.

Die für den Vertrag verantwortlichen Politiker behaupten, der Vertrag stärke die Rechte der nationalen Parlamente. … Auch das ist falsch. Die Gesetzgebungskompetenzen des Bundestages werden verkürzt; seine Einflußmöglichkeiten auf die europäische Politik werden drastisch geschmälert. …“ (Prof. Dr. Murswiek am 10.2.2009 vor dem Bundesverfassungsgericht; s., auch für das folgende,: www.peter.gauweiler.de)

 

Aus der von Prof. Dr. Schachtschneider, Erlangen, verfassten Verfassungsklage Dr. Gauweilers und dem begleitenden Gutachten von Prof. Dr. Murswiek, Freiburg, ergibt sich zusammengefasst:

 

  • Durch die nahezu flächendeckende Übertragung von Gesetzgebungskompetenzen auf die EU,

  • eine eigene originäre Rechtsetzungskompetenz,

  • den Vorrang des EU-Rechts vor dem Recht der Mitgliedstaaten,

  • die Fiktion eines europäischen Unionsvolkes, das in der EU als Souverän an die Stelle der Mitgliedsvölker tritt,

  • die Übertragung der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik auf die EU erhält die EU der Substanz nach, de facto, die Qualität eines souveränen Bundesstaates, was im gleichen Maße den Souveränitätsverlust der BRD bedeutet. Deutschland wird ein unselbständiges Bundesland, und das Grundgesetz wird zur nachrangigen Verfassung einer europäischen Region.

  • Durch die flächendeckende Kompetenzübertragung wird die von Brüssel in Deutschland ausgeübte Hoheitsgewalt nicht durch das deutsche Volk demokratisch legitimiert; außerdem ist die EU selbst nicht demokratisch strukturiert.
    Damit wird das Demokratieprinzip des Grundgesetzes ausgehöhlt.

  • Insofern die EU zur Durchsetzung einer unbegrenzt kapitalistischen Marktwirtschaft ermächtigt wird, die die Eigentümer des Unternehmenskapitals einseitig begünstigt und die Mehrheit des Volkes wirtschaftlich von sich abhängig macht, ohne dass noch ein soziales Gegengewicht besteht, wird das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes beseitigt.

Damit werden drei fundamentale Prinzipien von Artikel 20 des Grundgesetzes praktisch ausgehebelt, die zu ändern nach Art. 79 Abs. 3 GG dem parlamentarischen Gesetzgeber nicht erlaubt ist.

Das könnte kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt nur das Volk selbst vornehmen!

 

Liebe Mitbürger,

haben Sie das jemals von einem der Politiker gehört oder aus den Medien erfahren?

Die Wahrheit darüber, was der Lissabon-Vertrag eigentlich enthält und was er bedeutet, wird vor dem Volk verborgen gehalten!

So sagte laut „Daily Telegraph“ Luxemburgs Premier Jean-Claude Juncker, ein alter EU-Hase, bezüglich des Lissabon-Vertrages:

Natürlich findet ein Transfer von Souveränität statt. Aber wäre es schlau, die öffentliche Aufmerksamkeit auf diese Tatsache zu lenken?“ (JF 27.6.08)

Laut Spiegel 52/1999 erklärte Juncker seinen EU-Kollegen die richtige demokratische Vorgehensweise so:

Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.”

Prof. Markus Kerber, Berlin, vor dem Bundesverfassungsgericht am 11.2.2009:

Schwellende Komplexität und undurchdringliche Amtsverstrüppung prägen heute die Europäische Union. Sie wird beherrscht von Konglomeraten gemeinschaftlicher und nationaler Agenten. Sie ist den Bürgern nicht vermittelbar. Sie ist ihnen entzogen. Der Vertrag von Lissabon bekräftigt die Wandlung von rechtsstaatlicher Demokratie zur rechenschaftslosen Herrschaft von anonymen Funktionseliten.“