Wussten Sie, dass die für Sie zuständige Meldebehörde Ihre Daten weitergeben darf? Zum Beispiel an Adressbuchverlage, Parteien und Kirchen?

Wusstet Sie auch, dass Sie dagegen Widerspruch einlegen können?

Wussten sie nicht?

Dann wird es Zeit für ein Schreiben an die zuständige Meldebehörde.

Musterschreiben:

 

Familienname Vorname
Geburtsdatum(TT.MM.JJJJ)
Straße, Hausnummer
PLZ Ort
Telefon (Angabe freiwillig)
Fax (Angabe freiwillig)
E-Mail (Angabe freiwillig)

 

Erklärung gemäß § 34 Meldegesetz des Landes Baden-Württemberg zur Veröffentlichung von Personendaten

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich erkläre gemäß § 34 Meldegesetz, dass ich keine

  • Aufnahme in das örtliche Adressbuch

  • Veröffentlichung von Alters- und/oder Ehejubiläen

  • Datenweitergabe an Parteien oder andere Träger von Wahlvorschlägen

  • Weitergabe meiner Meldedaten aufgrund automatisiertem Abruf über das Internet (§ 32a Meldegesetz)

  • Direktwerbung

wünsche.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt des Schreibens.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Weitere Informationen:

 

Was ist eine einfache Melderegisterauskunft?
www.optoutday.de

www.landesrecht-bw.de (Meldegesetz (MG) in der Fassung vom 23. Februar 1996 § 34)

Vorlage zum Ausdrucken (Baden Württemberg)