https://report24.news/rechtsgutachten-saemtliche-benachteiligungen-von-ungeimpften-sind-verfassungswidrig/

Das Gutachten von Professor Dr. Dietrich Murswiek (Universität Freiburg, Institut für Öffentliches Recht) kann hier herunter geladen werden:

https://impfentscheidung.online/wp-content/uploads/2021/10/Gutachten-Die-Verfassungswidrigkeit-des-indirekten-Corona-Impfzwangs.pdf

Auch eine Kurzzusammenfassung des Gutachtens und das Kapitel Zusammenfassung aus dem 100-seitigen Rechtsgutachten steht zur Verfügung.

Zitat:
„Die Ungleichbehandlung Ungeimpfter beim Zugang zum öffentlichen Leben im Rahmen der 2G- und 3G-Regeln sowie bezüglich der Quarantäne wirkt auf die Ungeimpften als staatlicher Druck, sich impfen zu lassen – als indirekter Impfzwang. Dieser greift in das Recht auf Selbstbestimmung über die körperliche Integrität (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. 1 Abs. 1 GG beziehungsweise Art. 2 Abs. 1 i.V.m. 1 Abs. 1 GG) sowie in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) ein. Dieser Eingriff lässt sich nicht rechtfertigen und ist verfassungswidrig.“

Fazit:
„Alle Benachteiligungen der Ungeimpften durch die 2G- und 3G-Regeln sowie durch die Vorenthaltung einer Quarantäneentschädigung lassen sich verfassungsrechtlich nicht rechtfertigen und müssen sofort aufgehoben werden.“

Schreiben Sie eine Petition und fordern Sie Ihre Rechte ein!

Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss

Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: +49 (0)30 227 35257
Fax: +49 (0)30 227 36053
E-Mail: post.pet@bundestag.de

Wichtig: Die Petition muss handschriftlich unterschrieben sein. Alle weiteren Hinweise https://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/hinweise-532076