Geht die Geldverschwendung im Pforzheimer Rathaus unbesehen weiter?

Offener Brief – auch an die Presse –  

EPV: Sanierungen Beilage P 0192 und Kosten der Linie 11

Diesen Brief können Sie auch im Internet nachlesen unter: www.buerger-reden-mit.de

Sehr geehrter Herr ….., sehr geehrte Frau…..
(an alle Stadträte und Stadträtinnen und an die Presse)

für mich als aufmerksame Bürgerin und Ortschaftsrätin in Eutingen ist es unbegreiflich, wie schnell der Stadt Pforzheim und somit den Bürgern Kosten aufgebürdet werden, weil Beilagen und Verträge (Verkehrsvertrag und Pachtvertrag) zwischen Stadt Pforzheim/EPV und SVP/Veolia offensichtlich von den Mitgliedern des Gemeinderats nicht richtig geprüft und hinterfragt werden.

Es geht um 2 verschiedene Beispiele:

Beispiel 1:
Wohngebäude / Betriebshof

Am 15.12.2009 hat der Gemeinderat mehrheitlich (6 Enthaltungen, sonst Befürwortung) der Beilage P 0192 zugestimmt. Hier geht es für die Stadt Pforzheim um vermutlich zusätzliche Kosten bis zu 770.000.-€.

Gehen wir in der Geschichte zurück zur Neustrukturierung des Eigenbetriebs „Städtische Verkehrsbetriebe Pforzheim“ (SVP)
Vergabeentscheidung zu Beilage O 0699 – 04.04.2006

Unter Pachtvertrag steht:

Das Betriebshofgrundstück verbleibt beim Eigenbetrieb
• Betriebshof verbleibt beim SVP Eigenbetrieb ….
• Pacht ist für gesamte Verkehrsvertragslaufzeit gewährleistet
• Pächter ist zur weitgehenden Instandhaltung und Instandsetzung verpflichtet
• Verpächter ist für Instandhaltung und Instandsetzung von Dach und Fach
zuständig …
… Pacht/Erhaltungsaufwand Betriebshof und Mieteinnahmen/Erhaltungsaufwand
Wohngebäude sind kostendeckend …

Nachdem Sie über Beilage P 0192 am 15.12.2009 abgestimmt haben, bitte ich Sie, mir mitzuteilen, wie sich die Kosten von 770.000.- € aufteilen und zwar im Einklang mit der Beilage O 699 (Pachtvertrag) nach:

1. Betriebshof: Dach und Fach
2. Betriebshof: weitere Instandhaltung und Instandsetzung
3. Wohngebäude: umfangreiche Sanierungen
entsprechend der Analyse des Zustands des Betriebshofs und die Gesamtbetrachtung des Wohngebäudes (wie in Beilage P 0192 Seite 5 angegeben):

„Erstmals sind umfassende Aufwendungen für das Wohngebäude und den Betriebshof (770 T€) im Wirtschaftsplan aufzunehmen.
Die durchgeführte Analyse des Zustands des Betriebshofs und die Gesamtbetrachtung des Wohngebäudes zeigen auf, dass umfangreiche Sanierungen notwendig sind, die aus dem Budget des EPV nicht finanziert werden können.

Da die Häuserverwaltung nicht zum Kerngeschäft des EPV gehört, wird angestrebt, Wohngebäude und Betriebshof an die mit dieser Kernkompetenz ausgestatteten Stelle innerhalb der Stadt Pforzheim zu übertragen.
Der veranschlagte Posten für Aufwendungen Wohngebäude und Betriebshof wurde vorsorglich aufgenommen, da die Übertragung noch aussteht.“

Nach meinem Verständnis werden bei vernünftiger Bewirtschaftung des Betriebshofs und der Wohngebäude jährlich Rücklagen gebildet, die der Sanierung dienen.

In welchen Beilagen sind die Rückstellungen seit 2006 für den Betriebshofs und für die Wohngebäude für Sanierungen verbucht bzw. gegengerechnet? Wo wurden Pacht und Mieteinnahmen verbucht?
Für die Stadt selbst ist wichtig zu wissen, wo die Einnahmen verbleiben und dass sie nicht nur zum Bezahlen und zur Übernahme der jetzt maroden Gebäude eingesetzt wird.

———————————
Beispiel 2:
Erschließung Krankenhaus Siloah:

Das Anfahren des Krankenhauses Siloah ist im Verkehrsvertrag geregelt. Die Linie 722 ist laut Aussage des EPV zur Bedienung des Krankenhauses Siloah vorgesehen. Der Fußweg zwischen Haltestelle bis Eingang Siloah darf maximal 200 m betragen.
„Maximal“ beinhaltet bereits eine Toleranz und so darf der Weg bis zur Haltestelle der Linie 722 eben nicht länger sein. Die Fußwegentfernung  zwischen Haltestelle (von PF kommend) und Haupteingang Krankenhaus Siloah beträgt mindestens 230 m, also nicht wie laut Verkehrsvertrag vereinbart maximal 200 m.

Die Linie 722 erfüllt außerdem weitere Bedingungen nicht:
Die angegebene Linie 722 bedient am Samstag Nachmittag das Siloah nur bis 13:11 Uhr von PF kommend bzw. 14:42 Uhr in Richtung Stadt und am Sonntag überhaupt nicht. Dies entspricht in keiner Weise dem Verkehrsvertrag (siehe Anhang) und deshalb kann die Linie 11 auch nicht zusätzlich in Rechnung gestellt, sondern nur als „Vertragserfüllung“ gewertet werden.

Im Verkehrsvertrags steht unter
§ 5 Abs. 2:  Definition: Schwachverkehrszeit

Schwachverkehrszeit ist………und Sonn- und Feiertag von 8.00 bis 23.30 Uhr.

weiterhin:
unter § 8 Abs. 4:  Bedienungsstandards:

Schwachverkehrszeit ist im gesamten Bedienungsgebiet und in peripher gelegenen
Stadtteilen zu allen Bedienungszeiten 30 Minuten. (Gilt hier auch die
Regelung, das Siloah nur alle Stunde anzufahren?)

Somit sind ja auch die Sonn- und Feiertage zumindest stündlich geregelt.

Die aus Beilage O 2277 entstehenden zusätzlichen Kosten wegen der Linie 11 (sonntags) zur Bedienung des Krankenhauses Siloah müsste deshalb nochmals entsprechend überprüft und können der Stadt nicht einfach zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Ich bitte bis Montag, 18.01.2010 um Ihre Stellungnahme und Abhilfe. Vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen
Gundi Köhler
Ortschaftsrätin in Eutingen

Gundi Köhler
Hohe Steige 2A
75181 Pforzheim
Tel. / Fax 07231-560444
www.buerger-reden-mit.de

 

Das Ergebnis werden wir hier veröffentlichen.

 

Hier Auszüge aus dem Verkehrsvertrag und die Fahrpläne der Linie 722:

Hauptverkehrszeit

Normalverkehrszeit

Siloah

Siloah