Gemeinderatssitzung am 27.07.2010 zu

1. Ablösung Derivate und

2. Änderung der Abwassergebührensatzung

 

Unsere E-Mails an die Stadträte, OB Hager, Rechtsamt, Kämmerei (zu 1.), ESP (zu 2.) und Presse:

Ablösung Derivate: Beilage P 0442
Änderung der Abwassergebührensatzung: Beilagen P 0381 und P 0382

 

Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Frau Hermesmeier,
sehr geehrter Herr Weber,

bitte verstehen Sie die Sorgen von uns Bürgern um die finanzielle Zukunft unserer Stadt. Deshalb habe ich folgenden Vorschlag:

Am 27.07.2010 steht im Gemeinderat die Beilage P 0442 zur Diskussion und zur Abstimmung über die „Ablösung der derivativen Geschäfte mit J.P. Morgan sowie der Deutschen Bank“.

Nach meinem Kenntnisstand sind bei der Abwicklung und der laufenden Kosten der Alfons-Kern-Schule erhebliche Probleme aufgetreten. Sie sind auf die abgeschlossenen Verträge (die wohl keiner richtig gelesen oder verstanden hat) und den verwendeten Bedingungen zur Finanzierung (Forfaitierungsvertrag mit Einredeverzichtserklärung) zurückzuführen.

Vor der damaligen Abstimmung über die Alfons-Kern-Schule warnte „BiB – Busse in Bürgerhand“ mit beigefügtem Link vor dem PPP-Modell und diesem Finanzierungsmodell, weil dadurch die Abwehr von Gefahren aus den Verträgen durch die Kommune stark eingeschränkt wird.

http://www.weisenbacher.de/bib/index.php?/archives/57-Offener-Brief-an-die-Gemeinderaete.html

 

Heute stehen wir bei der „Ablösung der derivativen Geschäfte mit J.P. Morgan sowie der Deutschen Bank“ vor dem gleichen Problem, weil wieder die Bedingungen zur Finanzierung (Forfaitierungsvertrag mit Einredeverzichtserklärung) eingesetzt werden. Erneut mit weitreichenden Folgen für die Finanzen der Stadt Pforzheim!

Deshalb bitte ich Sie, diesen Passus „Forfaitierung mit Einredeverzicht“ in den Verträgen mit der Bank nicht einfließen zu lassen und durch andere Regelungen zu ersetzen, damit die Handlungsfähigkeit der Stadt „in besseren Jahren“ ermöglicht wird. Außerdem sollten unbedingt Rückkaufoptionen in den Vertrag einfließen.

Ich würde mich freuen, wenn mein Hinweis Ihre Aufmerksamkeit weckt.

Mit freundlichen Grüßen
Heinrich Köhler

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Beilagen P 0381 und P 0382 – GR am 27.07.2010

Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Frau Hermesmeier,
sehr geehrter Herr Prestinari,

die Abwassersatzung rückwirkend auf 2006 zu ändern, scheint mir rechtlich äußerst problematisch und anfechtbar. Die rückwirkende Änderung soll doch nur erreichen, die Bürger zu „schröpfen“. Wollen Sie damit in dieser derzeitig schlechten finanziellen Lage der Stadt auch noch das ohnehin geschwächte Vertrauen der Bürger zur Verwaltung und den Gemeinderat aufs Spiel setzen?

Bedenken Sie, wieviele Rechtsstreitigkeiten die Stadt schon verloren hat. Mit Sicherheit wird die Satzungsänderung rückwirkend auf 2006 von Bürgern nicht hingenommen und neue Rechtsstreitigkeiten sind geradezu vorprogrammiert.

Wir haben in der Stadt doch genügend Probleme und sollten die Bürger nicht auch noch „rückwirkend“ mit Änderungen konfrontieren.

Haben Sie schon einmal gehört, dass sich z.B. Steueränderungen auf Jahre rückwirkend durchführen ließen? Unmöglich! Das Bundesverfassungsgericht würde mit Klagen überzogen.

So kann ich z. B. auch nicht mein Heiratsdatum nachträglich um Jahre zurückverlegen, um steuerliche Vorteile herauszuschinden. Wo kämen wir da hin.

Mit freundlichen Grüßen
Gundi Köhler