KaminfegerDas Kehrmonopol für Schornsteinfeger bestand seit 1935. Die EU sah darin einen Verstoß gegen die Dienstleistungshoheit. Zum 1. Januar 2013 ist das Kehrmonopol gefallen, welches bislang den Schornsteinfegern auf Lebenszeit einen festen Bezirk zugeordnet hat. Die Bezirke wurden geöffnet. Damit setzt Deutschland auch bei den Schornsteinfegern die in der EU vorgeschriebene Dienstleistungsfreiheit um.

Was sich für Hausbesitzer durch die freie Preisgestaltung und vielfältige Wahlmöglichkeiten zum Vorteil auswirken kann, greift nachteilig in die Zukunft der Kaminfeger ein.

Arbeiten wie das jährliche Kaminkehren, Prüfen und Messen sind vom Staat freigegeben. Anders als bislang muss nun der Eigentümer dafür sorgen, dass der Schornsteinfeger zur Reinigung und Überprüfung kommt. Diese können von freien Fegern ausgeführt werden, die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und bei der Handwerkskammer registriert sind. Installateure und Heizungsbaumeister mit Zusatzqualifikation können die Aufgaben ebenfalls übernehmen. Gleiches gilt für Abnahmen und Feuerstättenschauen nach den jeweiligen Landesrechten.

 

Weitere Informationen:

http://www.kontra-schornsteinfeger.de/forum/themen-von-gerd-aus-strausberg/kosten-der-schornsteinfeger-ab-2013/

Überprüfen, ob der Betrieb im Schornsteinfegerregister registriert ist (geben sie nichts ein und klicken auf absenden, so sehen Sie alle gemeldeten Schornsteinfeger):

https://elan1.bafa.bund.de/bafa-portal/sf-suche/