Staat zieht der arbeitenden Bevölkerung das Geld aus der Tasche

In Deutschland wächst die Kritik an der Finanzierung staatlicher Sozialaufgaben über die gesetzliche Krankenversicherung. Mehrere Krankenkassen, darunter die DAK-Gesundheit und der GKV-Spitzenverband, weisen seit längerem darauf hin, dass der Bund die Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger, Sozialhilfeempfänger und Geflüchtete nicht ausreichend finanziert. Die Folge ist eine Milliardenlücke, die durch Beitragserhöhungen auf die arbeitende Bevölkerung abgewälzt wird.

Versicherte reagieren zunehmend mit Widersprüchen gegen die Beitragserhöhungen und zahlen ihre Beiträge nur noch unter Vorbehalt. Sie argumentieren, dass die Finanzierung dieser Personengruppen eindeutig eine staatliche Aufgabe sei und nicht über Versicherungsbeiträge gedeckt werden dürfe. Einige fordern sogar die Rücknahme der Beitragserhöhungen sowie die Rückerstattung überzahlter Beiträge.

Parallel dazu haben mehrere Krankenkassen Klage gegen die Bundesregierung bzw. gegen das Bundesamt für Soziale Sicherung eingereicht. Sie werfen dem Staat vor, seine Finanzierungspflichten zu verletzen und das gesetzliche Versicherungssystem zu destabilisieren. Betroffene Versicherte kündigen ihrerseits mögliche sozialgerichtliche Schritte an, sollte der Staat weiterhin staatliche Soziallasten auf Beitragszahler verlagern.

Der Konflikt wird sich voraussichtlich weiter zuspitzen – mit erheblichen politischen und finanziellen Folgen für das deutsche Gesundheitssystem.

Anbei Vorlagen für die Krankenkasse (Diese Schreiben dienen ausschließlich der Information und spiegeln meine persönliche Sichtweise wider, ohne Anspruch auf juristische Richtigkeit):

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich der angekündigten bzw. bereits vollzogenen Beitragserhöhung der XXX Krankenkasse ausdrücklich.

Gleichzeitig erkläre ich, dass ich sämtliche Beiträge ab sofort nur noch unter Vorbehalt zahle. Dieser Vorbehalt gilt insbesondere im Hinblick auf die derzeitige Fehlfinanzierung staatlicher Aufgaben (u. a. Gesundheitsversorgung von Sozialhilfeempfängern, Bürgergeldbeziehenden und Geflüchteten), welche nach aktueller öffentlicher Berichterstattung und durch verschiedene Krankenkassen – einschließlich DAK und GKV-Spitzenverband – bemängelt wurde.

Ich fordere Sie daher auf, die aus Ihrer Sicht fehlenden Mittel gegenüber der Bundesregierung geltend zu machen, statt diese einseitig auf die Mitglieder abzuwälzen. Die gesetzliche Krankenversicherung darf nicht zur Finanzierung allgemeiner staatlicher Sozialaufgaben missbraucht werden.

Darüber hinaus fordere ich:

  1. Die vollständige Rücknahme der Beitragserhöhung, sofern diese auf der unzureichenden Finanzierung staatlicher Aufgaben beruht.
  2. Die Rückzahlung sämtlicher zu viel gezahlten Beiträge, einschließlich einer rückwirkenden Betrachtung.

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich:

  • den Eingang meines Widerspruchs,
  • die Dokumentation der Zahlung unter Vorbehalt,
  • dass keine nachteiligen Maßnahmen gegen mich ergriffen werden (z. B. Mahnungen, Säumniszuschläge o. Ä.),
  • sowie die Prüfung meiner Forderungen zur Rücknahme der Erhöhung und Erstattung der überzahlten Beiträge.

Ich behalte mir weitere Schritte vor, abhängig davon, wie sich die Situation entwickelt.

Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]

Anbei Vorlagen für das Schreiben an das Bundesministerium für Gesundheit (Diese Schreiben dienen ausschließlich der Information und spiegeln meine persönliche Sichtweise wider, ohne Anspruch auf juristische Richtigkeit):

poststelle@bmg.bund.de
Friedrich.Merz@bundestag.de

Empfänger:
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108
10117 Berlin

Ort, Datum

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Merz,
sehr geehrte Damen und Herren,

als gesetzlich Versicherter mache ich Sie auf eine schwerwiegende Fehlentwicklung aufmerksam, die mehrere Krankenkassen – darunter DAK-Gesundheit und der GKV-Spitzenverband – in der Öffentlichkeit benannt haben:
Der Bund finanziert die Gesundheitsversorgung staatlicher Transferleistungsbeziehender (u. a. Bürgergeld-, Sozialhilfeempfänger und Geflüchtete) nicht kostendeckend.

Diese Unterfinanzierung führt seit Jahren dazu, dass Beitragszahler und Arbeitgeber Kosten tragen müssen, die rechtlich eindeutig dem Staat zuzuordnen sind. Der resultierende Effekt ist:

  • eine rechtswidrige und verdeckte Zusatzbelastung der Versicherten,
  • ein Verstoß gegen das Solidaritätsprinzip und die Zweckbindung der Beiträge,
  • eine schrittweise Aushöhlung des gesetzlichen Versicherungssystems.

Mehrere Krankenkassen haben aus diesem Grund Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland bzw. gegen die Zuweisungspraxis des BAS eingereicht. Die Berechnungen zeigen eine gravierende Finanzierungslücke, die auf Kosten der Versicherten ausgetragen wird.


FORDERUNGEN

Ich fordere das Bundesministerium für Gesundheit hiermit nachdrücklich auf:

1. Sofortige Übernahme sämtlicher Gesundheitskosten, die dem Staat zustehen

Dies betrifft insbesondere die Finanzierung der Gesundheitsversorgung der oben genannten Personengruppen.

2. Gesetzeskonforme und kostendeckende Anpassung der Pauschalen an die Krankenkassen

Die gegenwärtigen Pauschalen decken die realen Ausgaben nicht ansatzweise und erzwingen Beitragserhöhungen, die nicht durch Versicherte verursacht wurden.

3. Rücknahme aller beitragssteigernden Maßnahmen, die auf staatlicher Unterfinanzierung beruhen


4. Rückerstattung der von mir überhöht gezahlten Beiträge an die Krankenkasse

Da die Beitragserhöhungen nachweislich durch unzureichende Bundesmittel verursacht wurden, fordere ich:

  • die vollständige Erstattung aller Beiträge, die ich aufgrund dieser Fehlfinanzierung an die Krankenkasse zu viel gezahlt habe,
  • inklusive rückwirkender Beträge,
  • zuzüglich eventueller Zinsen gemäß § 44 SGB I, sofern der Staat die Unterfinanzierung zu vertreten hat.

Es ist nicht Aufgabe der gesetzlich Versicherten, staatliche Finanzlücken zu kompensieren.
Ich zahle meine Beiträge unter Vorbehalt und habe die Krankenkasse darüber entsprechend informiert.
Für zukünftige Beitragsfestsetzungen fordere ich, dass der Bund seiner gesetzlichen Pflicht zur Übernahme eigener Kosten vollständig nachkommt.


5. Schriftliche Stellungnahme

Ich bitte um eine schriftliche Antwort zu folgenden Punkten:

  1. Warum werden gesetzliche Versicherte zur Finanzierung staatlicher Sozialausgaben herangezogen?
  2. Wann wird die Bundesregierung die Pauschalen an die Krankenkassen anheben?
  3. Welche Maßnahmen ergreift das BMG, um die unrechtmäßig erhöhte Beitragslast rückabzuwickeln?
  4. Wie und wann werden zu viel gezahlte Beiträge – einschließlich meiner eigenen – erstattet?

Ich behalte mir eine Klage nach dem Sozialgerichtsgesetz gegen die Bundesregierung vor, da die gegenwärtige Finanzierungspraxis nach meiner Auffassung gegen §§ 4, 71 SGB V, das Prinzip der Beitragsäquivalenz sowie gegen die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates verstößt, gesamtgesellschaftliche Aufgaben selbst zu finanzieren statt sie auf Beitragszahler abzuwälzen

Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]

Klage des GKV-Spitzenverband (GKV-SV):

https://www.vdek.com/presse/pressemitteilungen/2025/krankenkassen-klage-finanzierung-gesundheitsversorgung-buergergeld.html

Gibt es Schätzungen oder Hochrechnungen darüber, in welchem Umfang die Krankenkassenbeiträge sinken könnten, wenn der Staat die Gesundheitskosten für Sozialhilfeempfänger, Bürgergeldbeziehende sowie Geflüchtete vollständig übernehmen würde? Welche konkreten Leistungen müsste der Staat dabei finanzieren und auf Grundlage welcher gesetzlichen Regelungen würde dies erfolgen?

Es gibt fundierte Schätzungen und Forderungen von Krankenkassen und Verbänden zur Senkung der Beiträge, allerdings keine exakten, garantierten Hochrechnungen für eine Senkung um einen bestimmten Prozentsatz, da dies von politischen Entscheidungen abhängt.

Hochrechnungen zur Beitragssenkung

Die Krankenkassen (GKV) und ihre Spitzenverbände argumentieren seit langem, dass die Beiträge deutlich sinken oder zumindest stabilisiert werden könnten, wenn der Bund die tatsächlichen Kosten für die genannten Personengruppen vollständig übernehmen würde.

  • Entlastung des Zusatzbeitrags: Die Forderung zielt darauf ab, den kassenindividuellen Zusatzbeitrag zu senken. Dieser liegt 2025 bei durchschnittlich 2,92 %. Die GKV-Spitzenverbände schätzen, dass eine faire Kostenübernahme durch den Bund diesen Zusatzbeitrag maßgeblich reduzieren könnte.
  • Fehlbetrag von Milliarden Euro: Der Gesamtfehlbetrag, der den Beitragszahlern aufgebürdet wird, weil die Bundeszuschüsse nicht kostendeckend sind, beläuft sich Schätzungen zufolge auf einen zweistelligen Milliardenbetrag pro Jahr.
  • Potenzielle Senkung: In der Vergangenheit wurden Beträge genannt, die eine Senkung des Zusatzbeitrags um mindestens 0,2 bis 0,5 Prozentpunkte ermöglichen könnten, wenn die Finanzierungslücken geschlossen würden. Eine vollständige und gerechte Finanzierung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgaben durch den Bund wäre eine erhebliche Entlastung für die Beitragszahler. 

Was müsste der Staat bezahlen?

Der Staat müsste die tatsächlichen, durchschnittlichen Kosten für die Gesundheitsversorgung dieser Personengruppen übernehmen, anstatt der aktuell gezahlten Pauschalen.

  • Bürgergeldbeziehende und Sozialhilfeempfänger (SGB II, SGB XII):
    • Der Bund zahlt 2025 einen monatlichen Pauschalbetrag von rund 133 Euro pro Bürgergeld-Empfänger an die Krankenkassen.
    • Die tatsächlichen durchschnittlichen Kosten für einen GKV-Versicherten liegen jedoch deutlich höher (Schätzungen reichen von 280 bis über 300 Euro pro Monat).
    • Die Differenz – über 150 Euro pro Person und Monat – müssen die Beitragszahler der GKV tragen. Die Krankenkassen (darunter die TK) haben deshalb den Bund verklagt, um eine vollständige Finanzierung zu erreichen.
  • Geflüchtete:
    • Geflüchtete im Asylverfahren erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), wobei die Kommunen die Kosten für die medizinische Akutversorgung tragen.
    • Sobald Asylbewerber anerkannt sind oder Bürgergeld beziehen dürfen (z. B. Geflüchtete aus der Ukraine, die direkt ins Bürgergeldsystem wechseln konnten), werden in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen, und die oben genannten Pauschalbeiträge greifen. Die Kosten, die der Bund hierbei nicht deckt, belasten das GKV-System ebenfalls. 

Nach welchen Gesetzen?

Die Finanzierung erfolgt auf Grundlage verschiedener Sozialgesetzbücher und politischer Vereinbarungen:

  1. Sozialgesetzbuch V (SGB V): Regelt die gesetzliche Krankenversicherung. Die Paragrafen zur Finanzierung sehen vor, dass gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus Steuern (Bundeszuschüsse) und nicht ausschließlich aus Beiträgen finanziert werden sollen.
  2. Sozialgesetzbuch II (SGB II): Regelt das Bürgergeld („Grundsicherung für Arbeitsuchende“). Hier ist die Pauschalierung der Beiträge durch den Bund festgelegt.
  3. Sozialgesetzbuch XII (SGB XII): Regelt die Sozialhilfe, ähnlich wie SGB II.
  4. Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG): Regelt die Versorgung von Asylbewerbern außerhalb der GKV über die Kommunen. 

Die Forderung der Krankenkassen zielt darauf ab, die Gesetze so zu ändern, dass die tatsächlichen Kosten erstattet werden, um die Finanzierungslücke zu schließen und die Beitragszahler zu entlasten. 

Das System wird von Krankenkassen, Sozialverbänden und anderen Akteuren als ungerecht empfunden, weil es zu einer finanziellen Schieflage führt: Die Kosten für sogenannte versicherungsfremde Leistungen, die eigentlich gesamtgesellschaftliche Aufgaben darstellen, werden nicht vollständig aus Steuermitteln gedeckt, sondern durch die Beiträge der gesetzlich Versicherten und ihrer Arbeitgeber finanziert. 

Warum das System als ungerecht gilt

Die Ungerechtigkeit liegt in der Finanzierungslücke:

  • Pauschalbetrag vs. Reale Kosten: Der Bund überweist für jeden Bürgergeldbeziehenden einen pauschalen, festgelegten Betrag an den Gesundheitsfonds. Dieser Betrag (ca. 133 Euro pro Monat im Jahr 2025) liegt deutlich unter den tatsächlichen durchschnittlichen Gesundheitsausgaben eines GKV-Mitglieds (geschätzt oft über 300 Euro pro Monat).
  • Quersubventionierung: Die Differenz zwischen dem Pauschalbetrag und den realen Kosten – ein Fehlbetrag von jährlich schätzungsweise rund 10 bis 11 Milliarden Euro gesamtdeutsch – wird durch die regulären Beitragszahler der GKV ausgeglichen. Die GKV-Versicherten zahlen somit über ihre Beiträge Sozialleistungen, die eigentlich der Steuerzahler tragen sollte.
  • Systematische Benachteiligung: Die Krankenkassen argumentieren, dass dies ein rechtswidriger Eingriff in die Autonomie der Sozialversicherungsträger ist und fordern eine ordnungspolitisch korrekte Finanzierung aus Steuermitteln. 

Was betrifft die privat Versicherten?

Die privat Versicherten (PKV) sind von dieser direkten Quersubventionierung der GKV-Leistungen grundsätzlich nicht betroffen, da sie in einem separaten, kapitalgedeckten System versichert sind, das nicht über den Gesundheitsfonds der GKV finanziert wird.

Allerdings gibt es indirekte Auswirkungen für PKV-Versicherte:

  • Steuerliche Belastung: Die Finanzierungslücke der GKV wird zwar durch GKV-Beiträge gedeckt, aber die notwendigen Bundeszuschüsse, die das System überhaupt am Laufen halten, werden aus Steuermitteln finanziert. Zu diesen Steuermitteln tragen auch privat Versicherte (über Einkommen-, Mehrwertsteuer etc.) bei. Eine Studie des PKV-Verbands deutet darauf hin, dass PKV-Haushalte durch höhere Steuern zur GKV-Finanzierung netto mit mehreren Milliarden Euro pro Jahr überproportional belastet werden.
  • Kein Solidarausgleich: Im Gegensatz zu GKV-Versicherten, die solidarisch füreinander einstehen, tragen PKV-Versicherte nicht direkt zur Gesundheitsversorgung der Bürgergeldbeziehenden bei, die in der GKV versichert sind.
  • PKV bei Bürgergeldbezug: Wenn ein zuvor privat Versicherter Bürgergeld beziehen muss, zahlt das Jobcenter einen Zuschuss zu seinen PKV-Beiträgen, um die Versicherung aufrechtzuerhalten, in der Regel im Basistarif oder Standardtarif. Auch diese Zuschüsse werden aus Steuermitteln bzw. kommunalen Mitteln finanziert. 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Ungerechtigkeit vor allem die gesetzlich Versicherten trifft, die überproportional für gesamtgesellschaftliche Aufgaben aufkommen müssen. Privat Versicherte sind von dieser spezifischen GKV-Finanzierungslücke nicht direkt betroffen, tragen aber als Steuerzahler indirekt zur Gesamtfinanzierung bei.

Quellen:

https://www.pharma-marketing.com/federal-government-should-relieve-health-insurers-of-citizens-benefit-contributions/#:~:text=German%20Medical%20Association%20demands:%20Contributions%20for%20citizens‘,of%20major%20distribution%20conflicts%20within%20German%20healthcare.
https://www.betanet.de/regelsaetze-der-sozialhilfe.html

https://www.tk.de/presse/themen/finanzen/finanzierung-von-gesundheit/kassenbeitraege-und-buergergeld-2199636

https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/beitraege_und_interviews/2011_1/Interview_Pfeiffer_Apothekenumschau_062011_3_16711.pdf#:~:text=Gesetzliche%20Kassen%20wenden%20f%C3%BCr%20Hartz%2DIV%2DEmpf%C3%A4nger%20im%20Schnitt,ein%20Fehlbetrag%20von%20147%20Euro%20im%20Monat.

https://blackout-news.de/en/news/statutory-health-insurance-companies-sue-the-federal-government-over-citizens-allowance-financing

https://web.de/magazine/politik/inland/krankenkassen-bund-milliardenluecke-klagen-41371140

https://www.gerechte-gesundheit.de/news/detail/die-zehn-milliarden-klage-der-gkv.html#:~:text=Krankenkassen%20die%20ersten%20Klagen%20gegen%20die%20unzureichende,Bundesrepublik%20Deutschland%20zu%20klagen%2C%20die%20durch%20das

https://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/beitragsanstieg-wegen-buergergeld-so-viel-krankenversicherungsbeitrag-zahlen-sie-fuer-buergergeld-empfaenger-mit_id_260431923.html#:~:text=Die%20Krankenversicherungen%20schlagen%20Alarm:%20Jeder,Den%20Fehlbetrag%20zahlen%20alle%20anderen.