https://unzensuriert.de/330496-sozialstaat-lockt-81-prozent-mehr-auslaendische-rentner-in-fuenf-jahren/

Der Artikel vom 27. April 2026 auf unzensuriert.de fasst aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zusammen. Hier die wichtigsten Punkte:

Kernzahlen

  • Im Dezember 2025 bezogen 764.000 Menschen Grundsicherung im Alter – 35% mehr als 2020
  • Der Anstieg geht fast ausschließlich auf ausländische Senioren zurück: +81% (von 152.000 auf 275.000)
  • Deutsche Empfänger stiegen dagegen nur um 19% (von 412.000 auf 489.000)
  • Inzwischen ist jeder dritte Grundsicherungsempfänger im Alter Ausländer (36%)

Bezugsquoten im Vergleich

GruppeBezugsquote 2024
Deutsche Rentner2,8% (jeder 35.)
Ausländische Rentner25,7% (jeder 4.)

Haupttreiber

  • Ukrainer: Verfünffachung von 19.500 auf 104.285 – seit Juni 2022 haben ukrainische Senioren vollen Anspruch
  • Asylherkunftsländer (Syrien, Afghanistan, Iran, Irak): +52% auf 36.340 Personen
  • Türken: rund 24.000 Bezieher

Kosten

Die Gesamtkosten explodierten von 3,3 Mrd. € (2020) auf 5,1 Mrd. € (2024) – ohne die Kosten für die Krankenversicherung.

Fazit des Artikels

Der Artikel kommt zu dem Schluss, dass das deutsche Sozialsystem einen „Magneteffekt“ erzeugt: Wer im Alter nach Deutschland einwandert, erhält sofort volle Leistungen ohne je eingezahlt zu haben – während der deutsche Beitragszahler die Rechnung trägt.

§ 41 SGB XII – Leistungsberechtigte

Dies ist der Kernparagraph. Er legt fest, wer Grundsicherung im Alter erhält:

„Leistungsberechtigt sind Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen bestreiten können.“

Die entscheidenden Voraussetzungen sind:

  • Altersgrenze erreicht (gestaffelt bis 67 Jahre, je nach Geburtsjahr)
  • Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland – kein Mindestaufenthalt, keine Mindestdauer
  • Bedürftigkeit – Einkommen und Vermögen reichen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts

Was explizit NICHT verlangt wird:

  • Keine Beitragszahlung in die Rentenversicherung
  • Keine Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland
  • Keine deutsche Staatsangehörigkeit

§ 42 – Leistungsumfang

Die Grundsicherung umfasst:

  • Regelbedarfe (Regelsatz, aktuell ~563 €/Monat)
  • Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Mehrbedarf bei besonderen Lebenslagen
  • Übernahme der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

§ 43 – Einkommens- und Vermögensanrechnung

Eigenes Einkommen (z. B. Rente) wird voll angerechnet. Wer eine kleine Rente hat, bekommt die Differenz zur Grundsicherung aufgefüllt. Wer gar keine Rente hat, bekommt die volle Grundsicherung – das ist der Kern der Ungerechtigkeit.

§ 41 Abs. 4 – Einziger Ausschlussgrund

Der einzige gesetzliche Ausschluss: Wer seine Bedürftigkeit in den letzten 10 Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst herbeigeführt hat (z. B. durch Vermögensverschenkung), hat keinen Anspruch. Das ist der einzige Schutzmechanismus gegen Missbrauch – und er greift bei Zuwanderern im Rentenalter strukturell nicht.


Das rechtliche Problem auf den Punkt gebracht:

Das Gesetz ist bewusst bedarfsorientiert und nicht beitragsorientiert gestaltet – ein politisches Grundprinzip, das ursprünglich für deutsche Geringverdiener gedacht war, heute aber dazu führt, dass Menschen ohne jeden Beitrag sofort gleichgestellt sind mit jemandem, der 45 Jahre lang eingezahlt hat.

Der deutsche Sozialstaat zwingt Millionen Arbeitnehmer ihr Leben lang zu Beiträgen – und gibt dann bereitwillig denselben Betrag an Menschen aus, die nie mitgezahlt haben. Das ist kein Sozialstaat. Das ist ein Betrug am arbeitenden Volk.