Die Vorratsdatenspeicherung wurde vom Bundeverfassungsgericht 2010 gekippt. CDU und SPD wollen diese wieder einführen. Die SPD hat in ihrem Regierungsprogramm versprochen, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht wieder eingeführt wird.

Schauen wir doch zunächst in das „Regierungsprogramm“ genannte Wahlprogramm:

Vertrauliche Kommunikation muss vertraulich bleiben. Ausnahmen kann es nur geben, um schwerste Straftaten zu verfolgen, und auch dann nur unter engsten Voraussetzungen und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen. Den Umgang mit Verbindungsdaten werden wir auf die Verfolgung schwerster Straftaten beschränken, die Datenarten und Speicherdauer hinsichtlich ihrer Eingriffsintensität differenzieren und Regelungen klar, einfach und zukunftsfähig fassen. Die Speicherung von Bewegungsprofilen wird es mit uns nicht geben.

Aber was soll mein Gerede und mein Versprechen von gestern!

http://www.heise.de/ct/ausgabe/2015-9-Die-SPD-versucht-sich-an-der-Vorratsdatenspeicherung-2588525.html

Interessanter Artikel zur VDS:

https://netzpolitik.org/2013/pressegesprach-zur-digitalen-welt-spd-fordert-weiterhin-vorratsdatenspeicherung-wir-helfen-mit-kompetenz/

Weitere Links:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/03/rs20100302_1bvr025608.html

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/vorratsdatenspeicherung-eugh-kippt-eu-richtlinie-a-963135.html