Schlagwort: IT-Sicherheitsgesetz

Das neue IT-Sicherheitsgesetz mit „Vorratsdatenspeicherung“

„Freiwillige Vorratsdatenspeicherung“ Provider dürfen Verbindungsdaten speichern, um Störungen abzuwehren. Dies führt derzeit zu einer „freiwilligen Vorratsdatenspeicherung“ zwischen drei Tagen und sechs Monaten. Der Entwurf kann hier nachgelesen werden: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Nachrichten/Kurzmeldungen/entwurf-it-sicherheitsgesetz.pdf?__blob=publicationFile