Finanzminister Wolfgang Schäuble wurden Daten von 1500 Steuersündern angeboten. Der Informant verlangt dafür 2,5 Millionen Euro. Die Unterlagen könnten einem Bericht zufolge mehr als 100 Millionen Euro in die Staatskasse spülen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) überlege derzeit, ob er sich auf den Handel einlassen solle.

Pforzheimer Kurier vom 01.02.2010 – Kommentar von MARTIN FERBER
(Mit freundlicher Genehmigung des Pforzheimer Kurier)

„Kaufen oder nicht kaufen? Darf der Staat zum Dealer werden, sich auf windige, dubiose Geschäfte mit einem Kriminellen einlassen und ihn für sein illegales Tun sogar zum Millionär machen, nur um seinerseits Kriminellen das Handwerk zu legen? Der Parteienstreit tobt, die Oppositionsparteien sind lautstark dafür, in den Regierungsparteien überwiegen die rechtsstaatlichen Bedenken, in der Schweiz ist die Empörung groß, die eidgenössische Bankiersvereinigung tobt, während Schäuble selber, wie es in Regierungskreisen heißt, eher zum Ankauf neigt.

Er sollte es tun. Der Staat hat gutes Geld der Steuerzahler schon für viel schlechtere und unsinnigere Dinge ausgegeben. Die 2,5 Millionen Euro wären gut angelegt. Bund, Länder und Kommunen wissen nicht mehr, wie sie ihre Haushalte aufstellen und ihre Ausgaben finanzieren sollen, in dieser Situation kann es sich der Staat schlicht nicht leisten, Steuersünder und Schwarzgeld-Besitzer nur deshalb zu schonen, weil er nicht weiß, auf welchem Wege die Informationen zustande gekommen sind. Sonst ist er ja auch nicht zimperlich, um Straftaten aufzuklären, Belohnungen für Hinweise sind gängige Praxis, es gibt die Kronzeugenregelung (sogar für Terroristen!) und Honorare für Informanten, ja, V-Leute des Verfassungsschutzes dürfen unter bestimmten Umständen Straftaten begehen, damit sie nicht auffliegen.
Es ist das alte Lied: Betrug an der Solidargemeinschaft der Steuerzahler wird gerne ungleich behandelt. Gegen den Missbrauch von Sozialleistungen wird – zu Recht – hart vorgegangen, Steuerhinterziehung dagegen als eine Art Kavaliersdelikt betrachtet, für das offensichtlich mildernde Umstände gelten. Dass die Schweiz lamentiert, ist kein Wunder, wieder mal steht sie als ein Paradies für Betrüger am internationalen Pranger.
Steuerflüchtlinge sind Kriminelle, der Staat ist es der Mehrheit der ehrlichen Steuerzahler schuldig, dass er mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln gegen sie vorgeht. Bliebe die Regierung untätig, würde sie einen Blankoscheck für alle Inhaber von Schwarzgeld-Konten im Ausland ausstellen. Schäuble soll zahlen und danach kassieren, schon aus Gründen der Abschreckung. „

Kommentar Heinrich Köhler:
Was hat die Überlegung von Bundesfinanzminister Schäuble, ob er sich auf den Handel einlassen solle, zu bedeuten?

Wird hier eine Straftat durch eine andere Straftat vertuscht, wenn der Bundesfinanzminister den Ankauf der Daten ablehnt?

Der Grundtatbestand der Steuerhinterziehung ist ein Vergehen – eine Straftat.  
Die Ahndung von Steuerstraftaten ist zwingend vorgeschrieben (Legalitätsprinzip).

Heinrich Köhler
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