Solidaritätszuschlag und Verfassung

Das niedersächsische Finanzgericht hat eine wichtige Entscheidung getroffen, die den Soilidaritätszuschlag als fragwürdig erscheinen lassen.

Der Bund der Steuerzahler hat ebenfalls schon mehrmals den Soilidaritätszuschlag angemahnt. Der Streit um die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages geht in eine neue Runde.  

In Hannover hat ein leitender Angestellte Einspruch gegen seinen Steuerbescheid erhoben, dabei klagte er gegen die Rechtmäßigkeit des Solidaritätszuschlages im Jahr 2007, weil er in diesem Jahr etwa 1.000 Euro Soli-Zuschlag bezahlen musste.

Die Richter des niedersächsischen Finanzgerichtes haben sich heute auf die Seite der Kläger gestellt: Sie haben ein laufendes Verfahren ausgesetzt, weil der Solidaritätszuschlag in ihren Augen zumindest ab dem Jahr 2007 verfassungswidrig ist (Az.7 K 143/08).

Das ergibt sich ihrer Ansicht nach daraus, dass es sich um eine Ergänzungsabgabe handelt. Eine Ergänzungsabgabe zeichnet sich dadurch aus, dass sie eigentlich nur vorübergehend, nicht aber über einen Zeitraum von über 10 Jahren erhoben werden darf.

Aus diesem Grunde erachteten die Richter den Soli zumindest ab dem Jahre 2007 für verfassungswidrig und legten diese Frage im Wege des Vorlagebeschlußes dem Bundesverfassungsgericht zur abschließenden Klärung vor. Wir können gespannt sein, wie dies das Bundesverfassungsgericht beurteilen wird.

 

Tipp: Haben Sie noch einen „offenen“ Steuerbescheid (oder mehrere), dann legen Sie vorsorglich möglichst bald bei Ihrem Finanzamt einen Einspruch gegen den „Soli“-Abzug ein.