Antrag für den Ortschaftsrat Eutingen

 

Pforzheim-Eutingen. den 30.10.2009


Sehr geehrter Herr Hutmacher,

sehr geehrte Damen und Herren des Ortschaftsrates,

 

 

Antrag der UB-Fraktion im Ortschaftsrat von Pforzheim-Eutingen

 

Die UB-Fraktion im Ortschaftsrat von Eutingen beantragt eine öffentliche Aussprache, Abstimmung und namentliche Feststellung des Ergebnisses zum Thema:

 

Bewahrung der vertragsgemäßen Mitbestimmungsrechte für den Ortschaftsrat in Eutingen“, Einhaltung aller Rechte und Pflichten, wie sie im Eingemeindungsvertrag und der Ortschaftsverfassung verankert sind.

 

Begründung:

 

Auf der Tagesordnung des Ortschaftsrates von Pforzheim-Eutingen am 21.10.2009 stand unter Punkt 4 ein Geländetausch – Änderung der Gemarkungsgrenzen zwischen Eutingen und Pforzheim (vgl. Beilage P 0089).

Hintergrund dieses Vorhabens ist der Wunsch der Stadt Pforzheim, eine eindeutige kataster- und grundbuchtechnische Zuordnung zu erreichen.

Werden nach diesem Geländetausch auf diesem Gelände weitere Baulichkeiten errichtet, bestimmt zukünftig darüber nur noch die Stadt Pforzheim bzw. der Pforzheimer Gemeinderat.

In dem Falle Geländetausch „Frauenwald“ hat sich allerdings inzwischen das Baurechtsamt zu Zugeständnissen bereit erklärt (siehe unten).

Die Abstimmung im Ortschaftsrat ergab bei vier Gegenstimmen seitens der UB-Fraktion und zwei Enthaltungen 9 Stimmen für das gewünschte Vorhaben der Stadt (bei 15 Abstimmenden).

 

Rechtliche und politische Konsequenzen der Abstimmung:

 

Auf Vorgänge außerhalb der Gemarkungsgrenzen hat ein Gemeinderat / Ortschaftsrat keine Kompetenzen. Eutingen hatte anlässlich der Eingemeindung zur Stadt Pforzheim einen Eingemeindungs-Vertrag abgeschlossen, in dem die Rechte des Ortschaftsrates geregelt wurden.

 

Eines dieser Rechte ist das Mitspracherecht des Ortschaftsrates hinsichtlich aller Maßnahmen, welche die auf Eutinger Gemarkung liegenden Grundstücke betreffen.

 

In der Gemeindeordnung – 4. Ortschaftsverfassung steht auf Seite 6, § 7:

…..Zu allen die Bauleitplanung und Flächennutzung im Stadtteil Pforzheim-Eutingen betreffenden Angelegenheiten ist der Ortschaftsrat des Stadtteils Pforzheim-Eutingen gemäß § 70 Abs. 1 S. 2 GO zu hören.

 

Unter § 70 Abs. 1 steht: Der Ortschaftsrat hat die örtliche Verwaltung zu beraten. Er ist zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zu hören. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen.

 

Durch die Abstimmung am 21.10.2009 zu TOP 4 hat der Eutinger Ortschaftsrat auf die Wahrnehmung dieser Rechte, was das betroffene Grundstück betrifft, verzichtet und zwar für alle Zukunft.

 

Zwar bekommt man im aktuellen Tausch ein etwas größeres Grundstück zurück als abgegeben wird, hat jedoch im Falle des erweiterten Bebauungsplanes „Frauenwald“ und somit einer Erweiterung der Firma Klingel keine offiziellen Mitspracherechte mehr. Denn dieses Gebiet liegt im Moment noch auf Eutinger Gemarkung – außerdem im Wasserschutzgebiet – und gehört nach dem Tausch der Stadt Pforzheim. Es erfolgte gewissermaßen ein Tausch von Mitspracherecht gegen ca. 4.900 m² Grund.

 

Zwar wurde mir inzwischen von Herrn Joachim Müller, Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung per Email am 29.10.2009 zugesagt: „dass der Ortschaftsrat Eutingen im Falle eines Baugenehmigungsverfahrens (Anmerkung: der Firma Klingel im Frauenwald) beteiligt wird, auch wenn das betreffende Grundstück zukünftig auf Pforzheimer Gemarkung liegt. Das Baurechtsamt hat dies in der entsprechenden Akte vermerkt. Somit ist gewährleistet, dass dies nicht vergessen wird.“

 

Wir von der UB Fraktion im Ortschaftsrat von Eutingen möchten für die Zukunft darauf hinweisen, dass derartige Abstimmungen, wie in der Ortschaftsratssitzung vom 21.10.2009 geschehen, nicht im Sinne der Verfasser des Eingemeindungs-Vertrages ist. Diese Art von Abstimmungen führen dazu, dass sich der Ortschaftsrat in Eutingen selber seiner ihm zustehenden Rechte (bewusst oder unbewusst) entledigt und sich dadurch überflüssig macht.

 

Für die UB Fraktion im Ortschaftsrat von Eutingen kann eine derartige Politik unter keinen Umständen weitergeführt werden. Wir wollen die Interessen der hier ansässigen Bürger im vollen Umfang auch hier vor Ort vertreten können und lehnen deshalb jedwede weitere Zugeständnisse an die Stadt Pforzheim ab, die das Mitspracherecht des Ortschaftsrates – so wie im vorliegenden Fall – beschneiden.

 

 

gez. für die UB-Fraktion

 

Gundi Köhler