Verstöße gegen das Urheberrecht sind im Internet alltäglich. Wer sich dabei erwischen lässt, riskiert hohe Rechnungen von Abmahnanwälten. Das Bundeskabinett hat nun ein Gesetz beschlossen, das die Kosten bei Abmahnungen begrenzen soll. Im Einklang mit dem Vorstoß des Justizministerium soll der Streitwert bei ersten Abmahnungen wegen einfacher Urheberrechtsverletzungen pauschal auf 1000 Euro gesenkt werden. Die dafür zu erhebenden Anwaltskosten sollen laut Papier 155,30 Euro betragen.

 

Verbraucher sollen künftig auch die Teilnahme an Gewinnspielen schriftlich bestätigen müssen. Zudem sollen künftig für unerlaubte Werbeanrufe Bußgelder von bis zu 300.000 Euro verhängt werden dürfen.

Auch bei Inkassoschreiben muss mehr Tranparenz herrschen, z.B. muss der Verbraucher einem Inkassoschreiben künftig entnehmen können, wer ihm gegenüber eine Forderung geltend macht, worauf diese beruht und wie sich die Kosten berechnen.

Verstößt ein Unternehmen gegen die Inkassovorschriften, kann künftig ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro fällig werden. Bislang waren dies höchstens 5.000 Euro.

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