| Bundestagswahl mit Ausweis oder nur mit Wahlschein? |
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| Geschrieben von: Grundrechte_Ja_Bitte |
| Sonntag, den 27. September 2009 um 16:47 Uhr |
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Mussten Sie heute Ihren Personalausweis oder Reisepass im Wahllokal vorzeigen um Ihren Stimmzettel zu erhalten? Nein?
Mir ist aufgefallen, dass ich nachdem ich meinen Wahlschein vorgelegt hatte, nicht nach meinem Ausweis gefragt wurde. Auf meine Nachfrage, ob sie mich persönlich kennen würde, verneinte die Wahlhelferin. Daraufhin verlangte sie meinen Ausweis. Weiteren Personen gab sie ebenfalls den Stimmzettel, ohne sie zu kennen - nur der Wahlschein musste vorhanden sein. Kennen Sie auch so einen Fall? Dann wenden Sie sich an den Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages. Nach deutschem Recht muss ein amtliches Dokument vorgelegt werden, wenn die Person dem Wahlhelfer nicht bekannt ist. Es genügt ein amtlicher Lichtbildausweis, mit dem die Identität des Wählers eindeutig zu erkennen ist. Das könnte beispielsweise ein Führerschein mit Foto sein. Es gilt auch ein Behindertenausweis. Allerdings sollte man darauf achten, dass der vorgelegte Ausweis auch noch gültig ist. Wie kann Einspruch eingelegt werden?
Deutscher Bundestag Telefon: +49 (0)30 227 32334 |


