| Verbessern Sie Ihren Datenschutz |
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| Geschrieben von: Grundrechte_Ja_Bitte |
| Samstag, den 05. September 2009 um 13:40 Uhr |
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Wussten Sie, dass die für Sie zuständige Meldebehörde Ihre Daten weitergeben darf? Zum Beispiel an Adressbuchverlage, Parteien und Kirchen? Wusstet Sie auch, dass Sie dagegen Widerspruch einlegen können? Wussten sie nicht? Dann wird es Zeit für ein Schreiben an die zuständige Meldebehörde. Musterschreiben:
Familienname Vorname
Erklärung gemäß § 34 Meldegesetz des Landes Baden-Württemberg zur Veröffentlichung von Personendaten
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich erkläre gemäß § 34 Meldegesetz, dass ich keine
wünsche.
Mit freundlichen Grüßen
Weitere Informationen:
Was ist eine einfache Melderegisterauskunft? www.landesrecht-bw.de (Meldegesetz (MG) in der Fassung vom 23. Februar 1996 § 34) Vorlage zum Ausdrucken (Baden Württemberg)
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