| Werden Stadtbusse in Pforzheim durch Viehtransporter ersetzt? |
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| Geschrieben von: Gundi Köhler |
| Sonntag, den 22. März 2009 um 12:45 Uhr |
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Sehr geehrte Damen und Herren des Werkeausschusses,
§ 12 Fahrzeugstandards (4) Die Außenwerbung der Busse darf Fensterflächen nicht in Anspruch nehmen mit Ausnahme der Trafficboards* oder einzelner in das Fenster hineinragender Gestaltungselemente (max. 2% der Fensterfläche). Insgesamt darf die Außenwerbung maximal 80% der Seiten-, Front- und Heckflächen in Anspruch nehmen, die keine Fenster (mit Ausnahme von Blindfenstern) sind. Trafficboards* sind laut "Wikipedia" Werbeflächen: "Bei der Verkehrsmittelwerbung wird im Inneren oder auf den Außenflächen von Bussen, Taxis, Zügen oder LKW geworben. Die Werbung auf den Außenflächen unterscheidet sich nach Größe und Form der verwendeten Werbefläche. Teilgestaltungen sind z.B. nur unter einem Fenster angebracht (Rumpfflächenwerbung), als Heckwerbung platziert oder plakatähnlich in Standardgrößen angebracht (z.B. "2qm TB", ehemals 4/1 Traffic Board, oder "9qm TB", ehemals 18/1 Traffic Board)." Meine Frage: Warum kontrolliert niemand diesen Verkehrsvertrag? Dem Kontrollorgan im Gemeinderat (Werkeausschuss) ist wohl alles recht, wie es eben ist? Es ist auch viel einfacher und mit weniger Arbeit verbunden, wenn man den Chef des "Eigenbetrieb Städtische Verkehrsbetriebe", Herrn Mellenthin, wursteln lässt und ihn noch über "den grünen Klee" lobt. Dabei stellt schon ein Blinder fest, was hier alles im Argen liegt. Ganz zu schweigen davon, dass Herrr Mellenthin im Werkeausschuss den "Erfolg" der ZOB-Süd-Überdachungen, die jetzt endlich in die Gänge kommen, dem Betreiben des Fahrgastbeirates zugeschrieben hat. Zeitungsartikel und Anträge, aus denen hervorgeht, dass unabhängig voneinander sowohl die Freien Wähler/ Unabhängigen Bürger (PZ 26.01.2009), als auch ich (PZ 20.01.2009, siehe Anhang), massiv gegen diesen Missstand Einspruch erhoben haben, ist ihm wohl in seiner über alles erhabenen Einstellung völlig entgangen. Sagt man nicht so schön: "Wer lesen kann, ist klar im Vorteil." Die Behauptung von Herrn Mellenthin, die dynamische Fahrgastanzeige usw. sei durch den Bürgerentscheid (am 23.07.2006) um 9 Monate verzögert worden, ist nach Adam Riese lediglich eine Schutzbehauptung und entzieht sich jeglicher Tatsache. Diese Anzeige hätte laut Verkehrsvertrag zum 01.01.08 bereits funktionstüchtig installiert sein müssen. Rechnet man die 9 Monate dazu, landen wir beim 01.10.08. Inzwischen haben wir März 2009. Aber man rechnet wohl mit der Dummheit der Bürger? Diese verstehen sich aber auf das kleine Einmaleins ganz gut. Und außerdem ist Vertrag Vertrag! Die SVP wußte bereits bei Abschluss des Verkehrsvertrages am 06.05.2006, wie der Verkehrsvertrag zeitlich eingehalten werden kann. Deshalb bitte ich das Gremium, die Kontrolle der Auflagen im Verkehrsvertrag ordnungsgemäß durchzuführen. Kopfnicker sind hier nicht gefragt - es geht um die Fahrgäste, die Fahrgastrechte und die bei der Privatisierung versprochene Aussage: " Es soll alles Besser bleiben". Auf Ihre Stellungnahme bin ich gespannt. Mit freundlichen Grüßen Gundi Köhler
Gundi Köhler |


